Ein Gutachten wird bei körperlich und/oder seelisch bedingtem Gesundheitsschaden veranlasst, wenn unabhängig die krankheitsbedingte Arbeitsfähigkeit oder die Unfallfolgen beurteilt werden müssen, um den Anspruch auf eine Versicherungsleistung oder einen Nachteilsausgleich zu begründen. Dazu bedarf es langjährig klinisch erfahrener und in der Versicherungsmedizin qualifizierter Experten, die interdisziplinär-ganzheitlich den medizinischen Sachverhalt beurteilen.
Dabei werden auf der Grundlage einer ausführlichen Befragung und eines intensiven körperlichen Untersuchs sowie einer vertieften psychiatrischen Exploration mit ggf. neuropsychologischer Zusatzbegutachtung unter Hinzuziehung laborchemischer, neurophysiologischer und bildgebender Befunde die Diagnosen auf der Grundlage wissenschaftlicher Lehrmeinungen ermittelt. Bei bi- und polydisziplinären Begutachtungen wird in einer interdisziplinären Konferenz unter Nutzung vorgegebener Kriterien * die funktionelle Leistungsfähigkeit des Versicherten fachübergreifend durch die Experten/Innen genau beschrieben. Die Gutachten werden in verständlicher Sprache für den Rechtsanwender nachvollziehbar verfasst.
Alle Gutachter des Neuroinstituts St. Gallen – IME verpflichten sich zur Wahrung einer fairen Begutachtung Ihren Auftrag in freiem Ermessen und ohne Einflussnahme durchzuführen. Die Einhaltung der Schweigepflicht gilt natürlich auch im Begutachtungsverfahren. In der Erstellung der medizinischen Expertisen können wir uns auf eine jahrelange Erfahrung aller SIM-zertifizierten Gutachter/Innen im Neuroinstitut St. Gallen - IME stützen. Die hohe Qualität unserer Expertisen findet Ausdruck in der durchgehenden Anerkennung unserer Gutachten durch die Gerichte. Diese wird gesichert durch laufende interne und externe Fort- und Weiterbildung aller Sachverständigen des Neuroinstitut St. Gallen – IME.
* Der rechtliche Rahmen unserer Begutachtungstätigkeit wird vorgegeben durch die schweizerischen Gesetzesgrundlagen, nämlich das Bundesgesetz für die Invalidenversicherung (IVG), das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und den Bestimmungen zum UVG und weitere Gesetzestexte
und wird durch die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung (EVG) laufend aktualisiert und modifiziert, wobei die SIM-Leitlinien zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erstellt. Die medizinischen Fachgesellschaften formulieren Rahmenbedingungen der Durchführung der Begutachtung.
Nach Eintragsaufgang einer Begutachtung im Neuroinstitut St. Gallen – IME wird das Dossier (pdf-Datei mit OCR-Erkennung) durch den Chefarzt gesichtet und auf die Durchführbarkeit und Vollständigkeit, bzw. Notwendigkeit der Ergänzung der Disziplinen geprüft. Es erfolgt hernach die namentliche Festlegung der begutachtenden Fachärzte / Neuropsychologen. Nach Ablauf des rechtlichen Gehörs werden Sie dann durch unsere Case Managerin zum Untersuch schriftlich aufgeboten und ggf. auch der Rechtsbeistand informiert.
Da es sich bei einer Begutachtung um einen Rechtsakt handelt, werden sie dringend ersucht die Aufgebotstermine zeitnah zu bestätigen. Nutzen sie hierzu bitte folgendes Formular.
Nach Eintragsaufgang einer Begutachtung im Neuroinstitut St.
Bitte teilen Sie uns dabei unbedingt mit, ob und ggf. in welcher Sprache Sie einen Dolmetscher benötigen. Eine psychiatrische Exploration erfordert mindestens ein Sprachniveau B1 und höher.
Bitte bringen Sie zum Untersuch zwingend ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild (Niederlassungsbewilligung; ID-Karte; Reisepass) mit und finden sich zeitgerecht im Neuroinstitut St. Gallen – IME ein.
An dem/ n Untersuchungstag/en findet zunächst ein ausführliches Anamnesegespräch statt. Hierzu steht Ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung. Bei somatischen Disziplinen erfolgt anschliessend der körperliche Untersuch. Es schliessen sich fakultativ eine Urinabgabe, eine Blutuntersuchung und ggf. andere Untersuchungsteile (Neurophysiologie; Bildgebung) an. Behandlungen werden von uns jedoch n i c h t durchgeführt!
Denken Sie bitte daran neuere Arztberichte, die Sie ggf. noch nicht dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt haben, zum Untersuch unbedingt mitzubringen. Ebenso bitten wir Sie höflich eine aktuelle Medikamentenliste zur Begutachtung mitzubringen, sie können uns diese auch per E-Mail zeitgerecht vor der Begutachtung zusenden.
Sind Sie Richter, Mitarbeiter einer Versicherung, oder einer staatlichen Zuweisungsstelle der IV / SUVA, dann können Sie uns Ihr Anliegen per e-mail: office@neuroinstitut.ch oder telefonisch +41 71 544 11 50 zur Kenntnis bringen.
Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktadresse. Der Chefarzt wird sich umgehend bei Ihnen melden.